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Pressestatement zum Gesetzesentwurf für ein Europäisches Lieferkettengesetz – der Finanzsektor
Bonn, 23. Februar 2022. Heute hat die europäische Kommission den lang erwarteten Gesetzesentwurf für ein Europäisches Lieferkettengesetz vorgestellt. SÜDWIND begrüßt, dass der Finanzsektor mit in den Gesetzesvorschlag aufgenommen wurde, sieht aber eine historische Chance für menschenrechtliche Mindeststandards vertan.
Dazu kommentiert Ulrike Lohr, wissenschaftliche Mitarbeiterin für sozialverantwortliche Finanzen: „Es ist nicht akzeptabel, dass Finanzinstitute ausschließlich vor dem Erbringen einer Finanzdienstleistung zur Risikoüberprüfung verpflichtet sind und nicht wie alle anderen Unternehmen auch über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Insbesondere Unternehmenskredite laufen oft über mehrere Jahre und müssen deshalb regelmäßig überprüft werden.
Außerdem ist es fatal, dass der Finanzsektor von der Verpflichtung befreit wird, potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern, und in den Fällen, in denen die Geschäftspartner weiter Menschenrechtsverletzungen begehen, die Geschäftsbeziehungen gegebenenfalls zu beenden. Damit gibt die Kommission die Möglichkeit einer echten Lenkungswirkung ohne Not aus der Hand. Und das Gesetz bleibt damit weit hinter den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück.“
Kontakt:
Ulrike Lohr
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+49 (0)228-763 698-17
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