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„Verordnete Freiwilligkeit“ - Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeiten
Fachkonferenz anlässlich des 25-jährigen Bestehens des SÜDWIND Instituts
Bonn, 16.09.2016: Anlässlich seines 25-jährigen Bestehens laden das SÜDWIND-Institut und die Stadt Bonn heute zur Fachkonferenz „Verordnete Freiwilligkeit“ – Unternehmensverantwortung im Wandel der Zeit“ von 13:30-17 Uhr ins Alte Rathaus der Stadt Bonn ein.
Smartphone, Markenkleidung, Schokolade - all das erscheint uns ganz selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Hinter diesen Dingen verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen.
Ob in Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in Konfliktgebieten: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.
Die auf diese Weise gewonnenen Rohstoffe und produzierten Waren sind auch von deutschen Unternehmen beauftragt. In der Öffentlichkeit bekennen sich diese zwar größtenteils zur Nachhaltigkeit – hinter den Kulissen nehmen viele aber Menschenrechtsverletzungen in Kauf.
Der Nationale Aktionsplan (NAP) "Wirtschaft und Menschenrechte" der Bundesregierung soll deutsche Firmen auf freiwilliger Basis verpflichten, entlang der gesamten Lieferkette darauf zu achten, dass Menschenrechte gewahrt werden.
Die heute stattfindende Fachkonferenz hat zum Ziel, die Erfahrungen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen und Standards gemeinsam mit wissenschaftlichen Mitarbeitenden von SÜDWIND zu erörtern und zu diskutieren. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten geprüft, eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gesetzlich zu verankern.
Abschließend wird es eine Podiumsdiskussion mit AkteurInnen geben, die selbst an der Erarbeitung der des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte beteiligt waren:
- Prof. Dr. Markus Krajewski, Universität Erlangen-Nürnberg, Mit-Autor des Rechtsgutachtens, das mehrere NRO im Kontext der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte in Auftrag gegeben haben: „Sind menschenrechtlich verpflichtende Auflagen in international und national geltenden Gesetzen möglich?“
- Frank Schwabe, Menschenrechtlicher Sprecher der SPD Bundestagsfraktion
- Paul Noll, Stellvertretender Abteilungsleiter der Europäischen Union und Sozialpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Mitglied des Steuerungskreises zum NAP
- Friedel Hütz-Adams, SÜDWIND, war für den Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) an einer der Konsultationen zum NAP beteiligt.
Kontakt:
Vera Schumacher, Telefon: 0177-3255047, E-Mail: schumacher@suedwind-institut.de