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Initiative Lieferkettengesetz: Entwurf schafft Anreiz zum Wegschauen
Am 3. März 2021 wurde der Gesetzentwurf zu einem Lieferkettengesetz vom Kabinett beschlossen. Er wird nun dem Bundesrat und Bundestag vorgelegt. Der Gesetzentwurf leitet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel ein: Weg von einer rein freiwilligen Corporate Social Responsibility hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben.
In der vorliegenden Form hat der Gesetzentwurf jedoch massive Schwachstellen und muss dringend nachgebessert werden: Die Reichweite der Sorgfaltspflichten von Unternehmen wurde so eingeschränkt, dass sich die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer (Vertragspartner) beziehen. Das Lieferkettengesetz würde damit geltende internationale Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen und der OECD unterlaufen, nach denen Unternehmen die Menschenrechte in der ganzen Wertschöpfungskette zu achten haben. Aus Sicht der Initiative Lieferkettengesetz ist eine solche Einschränkung völlig inakzeptabel. Denn die meisten Menschenrechtsverletzungen finden am Beginn der Lieferketten statt –und drohen somit, durch das Gesetz nicht erfasst zu werden. Ebenso problematisch: Anders als das französische Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de Vigilance) und die bisherigen Pläne für eine EU-Regulierung enthält der deutsche Gesetzentwurf keine zivilrechtliche Haftungsregelung und berücksichtigt Umweltstandards nur marginal. Zudem wurde die Anzahl der erfassten Unternehmen gegenüber den ursprünglichen Plänen der Bundesminister Heil und Müller auf Druck von Bundeswirtschaftsminister Altmaier um 60 Prozent reduziert. In dieser Form wäre das deutsche Gesetz daher auch international das falsche Signal. Die Initiative Lieferkettengesetz wird sich daher in den kommenden Wochen und Monaten der parlamentarischen Befassung für deutliche Nachbesserungen einsetzen.
Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz hier.