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Studie zum Vergleich verschiedener Nationaler Aktionspläne
Wie setzen unterschiedliche Staaten die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bislang in ihren Nationalen Aktionsplänen (NAP) um?
Der International Corporate Accountability Roundtable (ICAR), die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) und Dejusticia haben Prozesse und Inhalte bestehender Aktionspläne in einer aktualisierten Studie verglichen.
Ihr Fazit: Um Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt anzuhalten, wird in den Aktionsplänen freiwilligen Ansätzen zur Unternehmensverantwortung (wie Bewusstseinsbildung, Fortbildungen und das Hervorheben positiver Beispiele) Vorrang vor gesetzlichen Verpflichtungen gegeben. Auch Verbesserungen im Zugang zu Recht für Betroffene werden unzureichend und teils auch gar nicht adressiert.
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung ist im Vergleich noch nicht aufgeführt, da noch keine Übersetzung ins Englische vorliegt.
Zur Studie geht es hier.
