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Textilien & Baumwolle

Handreichung zu Beschwerdemechanismen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht vor, dass große Unternehmen, Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene einrichten müssen. Auch über die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, sind Beschwerden über Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette möglich. 

Eine englischsprachige Handreichung unter dem Titel "Claim your right" von SÜDWIND, INKOTA und Kampagne für Saubere Kleidung informiert darüber, wie diese Mechanismen genutzt werden können. Sie richtet sich an Partner der internationalen Clean Clothes Campaign in Ländern der Textilproduktion. 

Download Handreichung